Aktuelle Fragen zur Nabelschnurblutentnahme

Kann in allen Kliniken Nabelschnurblut abgenommen werden?

Grundsätzlich kann in jeder Geburtseinrichtung Nabelschnurblut abgenommen werden, sofern diese für eticur) behördlich zertifiziert ist. Die Aufsichtsbehörden setzen einen Vertrag und eine persönliche Schulung des Nabelschnurblut abnehmenden Personals durch eticur) voraus. Bisher konnten bereits ca. 600 Entbindungseinrichtungen zertifiziert werden. Ob die von Ihnen gewählte Entbindungseinrichtung mit eticur) bereits kooperiert, können Sie problemlos mit Hilfe unserer Kliniksuche feststellen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, falls die Einrichtung Ihrer Wahl noch nicht zertifiziert wurde, damit wir so schnell wie möglich die rechtlichen Vorraussetzungen schaffen können.

Kann das Nabelschnurblut nur bei einer natürlichen Geburt in der Klinik entnommen werden oder auch bei einem Kaiserschnitt oder einer Hausgeburt?

Eine Kaiserschnittgeburt beeinträchtigt keineswegs die Abnabelung und die Entnahme von Nabelschnurblut. Der grundsätzliche Vorgang ist genauso wie bei einer normalen Geburt. Auch Narkosemittel beeinträchtigen die Qualität der Stammzellen nicht. Die Entnahme bei Hausgeburten ist dagegen arzneimittelrechtlich nicht erlaubt.

Kann das Nabelschnurblut auch nach einer Wassergeburt entnommen werden?

Nein das geht leider nicht. Aufgrund der Gefahr der Anwesenheit von Naßkeimen in der Umgebung einer Geburtswanne ist eine erhöhte Gefahr der mikrobiellen Verkeimung für das gewonnene Plazentarestblut gegeben und dieses Risiko muss ausgeschlossen werden.

Wann wird das Nabelschnurblut abgenommen und was geschieht danach?

Nach der Abnabelung Ihres Kindes wird die Nabelschnur mit der Kanüle des Entnahmesets punktiert. Dies geschieht ohne Risiko für Sie oder Ihr Kind, das von der Entnahme vollkommen unberührt bleibt. Ihnen wird anschließend eine Blutprobe für ergänzende Untersuchungen zur Qualität und zur Identitätssicherung des Nabelschnurblutes entnommen. Dann informiert die Entbindungsklinik den Kurier über die 24-Stunden-Hotline, um unverzüglich den Transport des Nabelschnurblutes und des mütterlichen Blutes in die Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen sicherzustellen.

Können bei der Geburt Komplikationen auftreten, die eine erfolgreiche Entnahme verhindern?

Die Abnahme ist grundsätzlich nicht schwierig. Nur dann, wenn die Mutter oder das Kind unter der Geburt eine intensive medizinische Betreuung benötigen, durch die keine Kapazität für die Entnahme des Nabelschnurblutes verfügbar ist, wird darauf verzichtet. Die Gesundheit von Mutter und Kind stehen in der konkreten Situation selbstverständlich immer an erster Stelle.

Was passiert bei Risikoschwangerschaften und Frühchen?
Kann das Nabelschnurblut immer entnommen werden?

Das Nabelschnurblut kann in fast allen Fällen problemlos entnommen werden. Es gibt jedoch Krankheiten bei Mutter oder Kind, die einer Aufbewahrung entgegenstehen könnten. eticur) richtet sich in solchen Fällen nach den Kriterien der Bundesärztekammer zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut. Als Ausschlussgrund für die Entnahme gelten unter anderem Infektionen mit bestimmten Viren sowie erblich bedingte oder erworbene Erkrankungen des blutbildenden Systems bzw. des Immunsystems der Eltern. Deshalb bitten wir Sie vorab, den Anamnesefragebogen zur Krankheitsgeschichte der Familie nach bestem Wissen auszufüllen. So kann eticur) rechtzeitig prüfen, ob die Entnahme und Aufbewahrung möglich ist. Darüber hinaus sollte die Schwangerschaft die 36. Woche erreicht haben, da eine effiziente Blutentnahme aus den vor diesem Zeitpunkt sehr schwer zu punktierenden Nabelschnurgefäßen nicht möglich ist. Bei der allogenen Nabelschnurblut-Spende gilt sogar eine Geburt vor der abgeschlossenen 37. SSW als Ausschlusskriterium.

Wie viele Stammzellen werden aus dem Nabelschnurblut gewonnen?

Das ist unterschiedlich. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Gesamtzahl an Stammzellen: Dazu gehören der Zeitpunkt der Abnabelung, Mehrlingsgeburten, Frühchen, die Beschaffenheit der Nabelschnur, etc. Die Menge des gewonnenen Blutes ist kein entscheidendes Kriterium, da der Gehalt an Stammzellen stark variieren kann. eticur) richtet sich bei den Vorgaben für die geforderte Zellzahl nach den strengen Richtlinien der Bundesärztekammer für die Einlagerung von allogenen (nicht-eigenen) Nabelschnurblut-Stammzellen.


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