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Aktuelle Fragen zu Sicherheit & Recht
Kann es passieren, dass die eingelagerten Stammzellen meines Kindes für andere Patienten oder für Forschung verwendet werden?
Nein! Wenn Sie die Option eticur) PRIVAT mit Universitätsklinikum Erlangen wählen, verpflichten wir uns vertraglich, die Zellen ausschließlich für Ihr Kind aufzubewahren. Die Zellen werden garantiert nicht für jemand anderen oder für Forschungszwecke genutzt - es sei denn, ein Geschwisterkind erkrankt und Sie als gesetzlicher Vormund oder Ihr später erwachsenes Kind teilen uns in schriftlicher Form mit, dass Sie eine Herausgabe für diesen Zweck wünschen.
Muss ich bei der Option eticur) KOMBI mit Universitätsklinikum Erlangen die Zellen für einen erkrankten fremden Menschen abgeben?
Nein! Sollte bei der weltweiten Suche nach geeigneten Stammzell-Spendern für einen erkrankten Menschen zufällig die notwendigen Übereinstimmungen mit dem Präparat Ihres Kindes vorliegen, werden Sie bzw. (im Fall der Volljährigkeit) Ihr Kind vom Universitätsklinikum Erlangen darüber informiert. Innerhalb von zwei Wochen haben Sie die Möglichkeit, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie die Stammzellen einem anderen Menschen zur Verfügung stellen wollen oder diese weiterhin für Ihr Kind aufbewahren möchten. Wenn Sie das Präparat freigeben, übernimmt das Universitätsklinikum Erlangen das Präparat in seine öffentliche Stammzellbank und kümmert sich um die anschließende Abgabe. Sie erhalten dann die an eticur) entrichtete Einlagerungsgebühr (zzgl. Zinsen) zurück. Sollten Sie sich für die Fortführung der privaten Aufbewahrung entscheiden, wird das Präparat garantiert nicht angetastet, sondern steht weiterhin jederzeit Ihrem Kind (oder gegebenenfalls dessen Geschwistern) zur Verfügung. Sie haben jederzeit das Recht, die Zustimmung zur Register-Listung zu widerrufen.
Wer verfügt bei Trennung der Eltern (vor dem 18. Lebensjahr des Kindes) oder im Todesfall (eines oder beider Elternteile) über die Stammzellen des Kindes?
Der Vertrag bleibt in jedem Fall weiter bestehen. Die jeweiligen Rechte und Pflichten gehen auf den sorgeberechtigten Elternteil bzw. den Vormund über. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann das mittlerweile volljährige Kind über die eingelagerten Stammzellen selbst entscheiden.
Kann es zu einer Verwechslung der Stammzellen kommen?
Im Kreißsaal kann es im Ausnahmefall passieren, dass ein Präparat unabsichtlich vertauscht oder falsch deklariert wird, z.B. wenn mehrere Babys gleichzeitig zur Welt kommen. Um sicher zu stellen, dass tatsächlich das Blut Ihres Kindes aufbewahrt wird, bestimmt die Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen mit einem aufwändigen Verfahren die Gewebemerkmale (HLA-Typisierung) sowohl der Mutter als auch die des Kindes. Durch einen Vergleich wird die Identität des Nabelschnurblutes zweifelsfrei bewiesen. Darüber hinaus werden die Zellen vor der Lagerung mit einem individuellen Code versehen, der jederzeit eine sichere Identifikation garantiert.
Was geschieht, bei einem Stromausfall mit den eingelagerten Stammzellen?
Die Lagerung der Stammzell-Präparate erfolgt in zwei getrennten Tanks, die stromunabhängig sind. Die Präparate lagern in der Gasphase von flüssigem Stickstoff bei minus 175° Celsius. Selbst im Falle eines kompletten Stromausfalls (inklusive des Notstromgenerators) nehmen die Zellen keinen Schaden.
Was geschieht, wenn eticur) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würde?
Die Stammzellen werden bei unserem Kooperationspartner, der Stammzellbank der Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen, getestet, verarbeitet und für 25 Jahre aufbewahrt. Diese Leistung vergütet eticur) dem Universitätsklinikum im Voraus für den gesamten Zeitraum. Sollte eticur) irgendwann in der Zukunft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird das Universitätsklinikum Erlangen die Zellen selbstverständlich (unabhängig von der Existenz der Firma eticur)) weiter aufbewahren und bei Bedarf an die von Ihnen gewünschte Stelle (z.B. eine Klinik) fachgerecht versenden. Die Lagerung in der Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Nabelschnurblut-Stammzellen solange Sie oder Ihr Kind dies wünschen, mindestens aber für 25 Jahre sicher aufbewahrt werden. Eine solche universitäre Einrichtung kann im Gegensatz zu einer privat betriebenen Stammzellbank nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Das ist unserer Meinung nach sicherlich vertrauenswürdiger als jede "Insolvenzversicherung"!
Kann ich jederzeit den Vertrag auflösen?
Mit Unterschrift des Vertrags schließen Sie diesen im Namen Ihres Kindes für die Laufzeit von 25 Jahren ab. Der Vertrag kann durch das volljährige Kind oder seinen gesetzlichen Vertreter jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch von eticur) unberührt. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Kosten.
© 2004-2012 eticur) GmbH, Am Klopferspitz 19, 82152 Martinsried, Tel. +49 (89) 125981-0

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