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Die öffentliche Spende - organisiert von eticur)

Nicht eigene, gespendete Stammzellen aus der Nabelschnur werden zunehmend als Alternative zur Knochenmark-Stammzellspende für Leukämiekranke eingesetzt. Sie haben viele Vorteile: Die risikolose Gewinnung, die unmittelbare Verfügbarkeit und die bessere immunologische Verträglichkeit. Inzwischen haben weltweit über 25.000 Erkrankte von dieser Stammzellquelle profitiert.

Öffentliche SPENDE für die Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen

eticur) bietet Ihnen die Organisation der Spende der Nabelschnurblut-Stammzellen für die Allgemeinheit als Alternative zur privaten Aufbewahrung an. Mit Hilfe von eticur) werden die Zellen der öffentlichen Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen zur Aufbewahrung überlassen. Die Aufnahme der Typisierungsdaten in das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) stellt das eingelagerte Präparat weltweit Patienten mit passenden Gewebemerkmalen zur Verfügung. In diesem Fall entfällt Ihr Anspruch auf das eingelagerte Präparat. Die Spende kann aber einem anderen Menschen das Leben retten, denn die wertvollen Lebensbausteine sind zum Wegwerfen viel zu schade.

Medizinische Gründe können aber in einigen Fällen dazu führen, dass Sie als Spenderin nicht in Frage kommen. Um dies auszuschließen, benötigen wir rechtzeitig Ihre Anamnesedaten, damit die Ärzte der Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen Ihre Spendetauglichkeit bestätigen können. Danach wird Ihnen das Entnahmeset für das Nabelschnurblut per Kurier zugestellt.

Alles Wissenswerte zur öffentlichen Spende, sowie die dazu nötigen Online-Formulare finden Sie auf: http://www.lebensretter-nabelschnurblut.de/

Nabelschnurblut-Spende bedeutet:

  • Ihnen entstehen (bis auf das Porto zum Einsenden der Unterlagen) keinerlei Kosten für die Nabelschnurblut-Spende.
  • Alle gespendeten Präparate, die den Qualitätskriterien entsprechen, werden von der Stammzellbank des Universitätsklinikums im Zentralen Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) registriert.
  • Sollte sich das Präparat Ihres Kindes als spendeuntauglich herausstellen, darf es nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis für Qualitätskontrollen oder Forschungszwecke verwendet und anschließend entsorgt werden (siehe Formular Aufklärung und Einwilligung zur allogenen Nabelschnurblut-Spende).
  • Wird bei den Laboruntersuchungen eine behandlungsbedürftige Erkrankung bei Ihnen oder Ihrem Kind festgestellt, werden Sie selbstverständlich sofort informiert.
  • Es erfolgt keine Rückmeldung über die Qualität des Präparates, bzw. ob eine Aufbewahrung tatsächlich stattgefunden hat.
  • Sie geben alle Rechte an dem Präparat an die öffentliche Stammzellbank ab. Sollte Ihr Kind später einmal ein Stammzellpräparat benötigen, muss wie bei jedem, der keine autologen Stammzellen aufbewahrt hat, nach einem passenden Präparat gesucht werden. 

Zahlen und Fakten zur Nabelschnurblutspende

Erfreulicherweise ist die Bereitschaft zu einer Spende von Nabelschnurblut bei werdenden Eltern, die die Stammzellen nicht für das eigene Kind aufbewahren möchten, sehr hoch. Das Motiv für eine Spende liegt in der begründeten Hoffnung, damit einem erkrankten Patienten in Zukunft eine evtl. lebensrettende Therapie zu ermöglichen. Aktuell wurden inzwischen weltweit bereits mehr als 25.000 gespendete Nabelschnurblut-Präparate eingesetzt.    

Die Hoffung, dass das eigene Kind im Bedarfsfall von dieser Spende profitieren könnte, ist hingegen unrealistisch. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Mit der Spende entfällt Ihr Anspruch auf das eingelagerte Präparat. Es gibt somit keine Garantie, dass die Zellen noch verfügbar sind, sollte ihr Kind sie benötigen 
  • Nicht eigene, gespendete Stammzellen aus der Nabelschnur werden vor allem als Alternative zur Knochenmark-Stammzellspende für Leukämiekranke eingesetzt. Für diese Behandlungsmöglichkeit sind aber die passenden Stammzellen eines anderen,  verwandten oder unverwandten Spenders immer vorzuziehen, da ein wesentlicher Bestandteil der Heilung die immunologische Reaktion des Transplantats gegen die Leukämiezellen ist. 
  • Fast alle Schwangeren kommen für eine autologe (eigene) Aufbewahrung in Frage, aber bei etwa 30 Prozent kann eine Spende nicht realisiert werden. Dies liegt an den strengen Ausschlusskriterien, die festgelegt wurden, um einen erkrankten Fremd-Empfänger zu schützen. Zum Beispiel: Wenn Sie Rhesus-negativ sind und deshalb eine Rhesusprophylaxe erhalten dürfen Sie nicht mehr spenden. Der Grund: Bei der Rhesusprophylaxe handelt es sich um die Gabe eines Blutproduktes und damit ist eine Spende ausgeschlossen. Bei einer privaten Aufbewahrung spielt dies dagegen keine Rolle. 
  • Von den verbleibenden 70 % kann nur jede zweite Nabelschnurblutspende auch wirklich aufbewahrt und freigegeben werden. Der Grund liegt meistens an einer Unterschreitung der erforderlichen Mindest-Zellzahl der blutbildenden Stammzellen im Präparat. Diese ist aber erforderlich, um eine erfolgreiche Leukämie-Behandlung bei einem anderen Patienten durchführen zu können. Präparate unterhalb einer bestimmten Zellzahl müssen deshalb leider verworfen werden. Bei einer privaten Einlagerung kann diese Zellzahl problemlos unterschritten werden, weil es hier um eine andere Anwendung geht: Die im Rahmen der regenerativen Medizin für das eigene Kind eingesetzten Stammzellen können problemlos vermehrt und damit auch schon in kleiner Zellzahl erfolgreich eingesetzt werden.  

Fazit:

Nur etwa jede zweite Nabelschnurblut-Spende kann aus regulatorischen Gründen auch tatsächlich dauerhaft eingelagert werden. Eltern erhalten allerdings keine Rückmeldung über den Einlagerungserfolg. Selbst wenn alle Testungen zu einer erfolgreichen Aufbewahrung führen, besteht nach Spende kein eigener Anspruch mehr auf das Präparat. Wenn Sie also sicher sein wollen, dass die Stammzellen Ihres Kindes diesem in Zukunft auch wirklich zur Verfügung stehen, wählen Sie den Weg der privaten Einlagerung.  


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Öffentliche SPENDEPublic DONATIONDonación Pública
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