Drei Möglichkeiten der Aufbewahrung

Standard: Die private Aufbewahrung fürs eigene Kind

eticur) PRIVAT
(private/autologe Aufbewahrung)

Bei der rein privaten Einlagerung werden die wertvollen Stammzellen garantiert ausschließlich für das eigene Kind in der Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen aufbewahrt. Die Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen lässt dabei als einzige Nabelschnurblut-Stammzellbank ausnahmslos alle von der Bundesärztekammer festgelegten Standards für nicht-eigene (allogene) Spenden auch routinemäßig für die Aufbereitung, Testung und das Einfrieren der Stammzellen des eigenen Kindes anwenden. Damit wird höchste Qualität garantiert. Denn nur unter Beachtung strengster Kriterien lässt sich ein Stammzell-Präparat herstellen, das bei Bedarf jederzeit uneingeschränkt und ohne weitere Bearbeitung für das Kind (oder gegebenenfalls für ein Geschwisterkind) einsetzbar ist.

Alternativen zur ausschließlich privaten Aufbewahrung

Die Aufbewahrung der Stammzellen aus dem Nabelschnurblut sollte in jedem Fall erfolgen, denn die wertvollen Lebensbausteine sind zum Wegwerfen viel zu schade. Falls die Eltern jedoch die Nabelschnurblut-Stammzellen ihres Kindes auf Anfrage einem erkranktem Menschen zur Verfügung stellen wollen, oder falls sie sich gegen die rein private Einlagerung als biologische Gesundheitsvorsorge ihres Kindes entscheiden, bietet eticur) entsprechende Alternativen. Als einziger Anbieter am deutschen Markt ermöglicht Ihnen eticur) in Kooperation mit der Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen zwei weitere Varianten der Aufbewahrung:

eticur) KOMBI
(private/autologe Aufbewahrung mit Option zur öffentlichen Spende)

Die Experten der Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen bereiten im eticur)-Auftrag das Nabelschnurblut der Neugeborenen immer so auf, wie es auch für die Aufbewahrung in einer öffentlichen Stammzellbank vorgeschrieben ist. Damit kann - wenn gewünscht - das für das Kind eingelagerte Präparat ins Register der Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen aufgenommen werden, was einen Abgleich bei der Suche nach geeigneten Stammzell-Spendern (z.B. für an Leukämie erkrankte Kinder) ermöglicht. Sollten zufällig die notwendigen Übereinstimmungen vorliegen und das Präparat des Kindes gebraucht werden, werden die Eltern bzw. (im Fall der Volljährigkeit) das Kind vom Universitätsklinikum Erlangen darüber informiert. Innerhalb von zwei Wochen haben sie dann die Möglichkeit, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob sie die Stammzellen einem anderen Menschen zur Verfügung stellen wollen oder diese weiterhin für das eigene Kind aufbewahren möchten. Wenn die Eltern das Präparat freigeben, kümmert sich die Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen um die anschließende Abgabe. Die Eltern (bzw. bei Volljährigkeit das Kind) erhalten anschließend die an eticur) entrichtete Einlagerungsgebühr (zzgl. Zinsen) zurück. Das Präparat steht damit nicht mehr dem Kind zur Verfügung. Sollten sich die Eltern jedoch für die Fortführung der privaten/autologen Aufbewahrung entscheiden, wird das Präparat garantiert nicht angetastet, sondern steht weiterhin jederzeit dem Kind (oder gegebenenfalls dessen Geschwistern) zur Verfügung. Die Eltern haben jederzeit das Recht, die Zustimmung zur Register-Listung zu widerrufen.

Öffentliche Spende für die Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen
(öffentliche/allogene Spende für die Allgemeinheit)

Sollten sich die Eltern nicht für eticur) PRIVAT oder für eticur) KOMBI entscheiden, kann das Nabelschnurblut-Stammzellpräparat aber auch primär der Allgemeinheit gespendet werden, indem es mit Hilfe von eticur) der öffentlichen Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen zur Aufbewahrung überlassen wird. Den Eltern entstehen dabei keinerlei Kosten. In diesem Fall erhalten die Eltern im Auftrag der öffentlichen Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen von eticur) eine speziell dafür gekennzeichnete Entnahmebox. Damit kann das Nabelschnurblut in jeder von eticur) zertifizierten Klinik nach der Geburt entnommen werden. eticur) organisiert für die öffentliche Stammzellbank auch den Transport des gespendeten Nabelschnurblutes nach Erlangen. Das Präparat wird bei Eignung durch die öffentliche Stammzellbank des Universitätsklinikums Erlangen im Zentralen Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) gelistet und aufbewahrt. Im Bedarfsfall werden die Stammzellen vom Universitätsklinikum Erlangen an einen passenden Empfänger abgegeben. Zwar haben die Eltern dann keinen Zugriff mehr auf das Präparat - sie haben es ja der Allgemeinheit gespendet - aber vielleicht retten sie einem anderen Menschen damit das Leben. Zum Wegwerfen ist dieser kostbare Lebensbaustein jedenfalls viel zu schade. Medizinische Gründe können aber in einigen Fällen dazu führen, dass aufgrund der gesetzlichen Richtlinien für die öffenliche Spende die Schwangere als Spenderin nicht in Frage kommt. Die Hauptausschlussgründe haben wir hier für Sie zusammengefasst.


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  • Separation
  • HLA-Typisierung
  • Direkter Erregernachweis
  • Einfriersimulation
  • Viabilitätstestung durch Zellkultur
  • Aufbewahrung in zwei separaten Tanks